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        <title>Live: Neues Landesdatenschutzgesetz, neue Regeln für die Videoüberwachung: Was gilt, was gilt nicht?</title>
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        <description>Herzlich willkommen! Der Stream startet am 26. Mai 2026 um 17 Uhr. Neues Landesdatenschutzgesetz, neue Regeln für die Videoüberwachung: Was gilt, was gilt nicht? Darf ein städtisches Schwimmbad Videokameras für mehr Sicherheit im Badebetrieb einsetzen? Darf es dabei Künstliche Intelligenz nutzen? Wird der Pausenhof der Schule zur videoüberwachten Zone? Können Müllcontainer videoüberwacht werden, um illegale Müllablagerungen zu unterbinden? Im Februar 2026 hat das Parlament die Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes verabschiedet. Eine zentrale Neuerung ist, dass der Anwendungsbereich für die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen erweitert wurde. Das Gesetz liefert aber keinen Freifahrtschein zur Videoüberwachung, sondern die Vorgaben sind genau zu analysieren. Was steht im Gesetz? Was nicht? Was müssen Verantwortliche in den Rathäusern beachten, wenn sie rechtskonform Videoüberwachung einsetzen wollen? In seiner offenen Sprechstunde am 26. Mai 2026 um 17 Uhr erläutert der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und 2026 Vorsitzender der Datenschutzkonferenz Prof. Dr. Tobias Keber, was im neuen Landesdatenschutzgesetz zur Videoüberwachung steht und diskutiert mit allen Interessierten, was diese neuen Regelungen konkret für die Praxis bedeuten. Die Rechtsgrundlage, über die in der offenen Sprechstunde diskutiert wird, ist § 18 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz neue Fassung. Im Februar 2026 hat der Landesbeauftragte eine Kurzübersicht veröffentlicht, wie die neuen Regelungen zur Videoüberwachung einzuordnen sind: Die Übersicht „Update kompakt: Videoüberwachung – Was Verantwortliche jetzt beachten müssen“ steht auf der Website des LfDI BW: https://lfdi-bw.de/videoueberwachung-neu</description>
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